Uppehållsrätt: Vom Aufenthaltsrecht für Deutsche in Schweden

(Foto: gorosi / Fotolia.com).

Last Updated on 2. Dezember 2023 by Inka

Die Richtlinie 2004/38/EG hat es möglich gemacht: sie gibt jedem EU-Bürger das Recht, sich in den Mitgliedsstaaten aufzuhalten. Als Deutsche haben wir damit automatisch das Aufenthaltsrecht in Schweden. Das klingt nach Selbstläufer, ist es aber nicht. Denn dieses Aufenthaltsrecht ist an Auflagen gebunden.

„Habt Ihr denn eine Aufenthaltserlaubnis?“, sind wir in den vergangenen Monaten oft gefragt worden. „Viel besser“, haben wir dann immer gesagt. „Wir haben sogar das Aufenthaltsrecht.“ Ja, Ihr habt richtig gehört. Uppehållsrätt heißt das auf Schwedisch. Die Richtlinie 2004/38/EG der Europäischen Union hats möglich gemacht. Sie erlaubt uns, einfach unsere Sachen zu packen und in Schweden einen Neuanfang zu wagen. Damit kürzen sich die Behördengänge für uns deutlich ab. Als Deutsche müssen wir uns deshalb nicht an das Migrationsverket wenden, sondern können direkt zum Skatteverket gehen, um die Personennummer zu beantragen.

Die Unionsbürgerschaft verleiht jedem Bürger der Union das elementare und persönliche Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten (…) frei zu bewegen und aufzuhalten.Richtlinie 2004/38/EG

Aufenthaltsrecht mit Bedingungen

Dieses Aufenthaltsrecht wird jedoch nicht bedingungslos gewährt, sondern ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Da wäre einmal die Pflicht, sich finanzieren zu können: man muss entweder arbeiten, studieren, ein eigenes Gewerbe betreiben, aus dem Herkunftsland eine Rente beziehen oder über ausreichende Mittel verfügen. Das „Polster“ muss ausreichen, um den Lebensunterhalt im betreffenden EU-Land für ein Jahr bestreiten zu können. Schweden hat für sich 15.000 Euro pro Erwachsenen und 7.500 Euro pro Kind festgelegt. Einen eventuellen Sozialhilfeanspruch kann man nicht in ein anderes EU-Land mitnehmen. Der europäische Gesetzgeber wollte bewusst bei den Sozialleistungen ein „Europa à la carte“ verhindern.

Wer in einem anderen EU-Land leben will, muss außerdem krankenversichert sein.

Direkt zum Skatteverket

Da wir dauerhaft in Schweden leben möchten, müssen wir uns nach spätestens drei Monaten beim sogenannten Skatteverket anmelden. Dieses Amt verwaltet in Schweden das Einwohnermelderegister und vergibt die Personennummer. Sie ist der Schlüssel zum Glück: erst mit dieser persönlichen Identifikationsnummer nehmen wir am öffentlichen Leben teil. Sie macht es möglich, Konten zu eröffnen, Verträge abzuschließen oder ein Einschreiben abzuholen.

Die Einwanderungsformalitäten in Kürze Die Einwanderungsformalitäten in Kürze
Für Deutsche, die nach Schweden auswandern wollen, ist das Skatteverket die richtige Anlaufstelle. Dieses Amt verwaltet in Schweden das Einwohnermelderegister und vergibt die Personennummer. Mehr Informationen gibt es auf der Homepage des Skatteverket unter www.skatteverket.se, dann den Links „Privat“ > „Folkbokföring“ > „Flytta till Sverige“ > „Medborgare EU/EES“ folgen.

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