Last Updated on 5. August 2023 by Inka
*** Die schwedischen Corona-Maßnahmen im Oktober ***
29. Oktober: Mit Stockholm, Västra Götaland und Östergötland gelten nun in fünf der insgesamt 21 schwedischen läns strengere Regeln. Alle sind angehalten, Geschäften, Einkaufszentren, Museen, Bibliotheken, Schwimmbädern und Fitnessstudios fernzubleiben und nicht an Meetings, Konzerten, Aufführungen, sportlichen Veranstaltungen und Wettbewerben teilzunehmen. Kindern und Jugendlichen, die 2005 oder später geboren wurden, ist Sport erlaubt. Der physische Kontakt mit Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes soll vermieden werden. Das schließt auch solchen auf privaten Feiern ein. Arztbesuche sind erlaubt. Arbeitgeber sollen entsprechende Maßnahmen einführen, die die Einhaltung dieser Richtlinien ermöglichen (z.B. Homeoffice etc.). Diese Regeln gelten in Stockholm und Västra Götaland bis 19. November, in Östergötland bis 22. November.
28. Oktober: Die schwedische Gesundheitsbehörde empfiehlt, in diesem Jahr zu Halloween nicht an den Haustüren „Süßes oder Saures“ einzufordern. Besser sei, die Süßigkeiten in diesem Jahr einzukaufen und zuhause mit denen Halloween zu feiern, zu denen man ohnehin Kontakt hat.
27. Oktober: Aufgrund der schnellen Ausbreitung von Covid-19 gelten nun auch für alle Bewohner im Skåne län strengere Regeln. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (gilt nicht für Schulkinder) sowie der physische Kontakt mit Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes sollen vorerst bis zum 17. November vermieden werden. Arbeitgeber sollen entsprechende Maßnahmen einführen, die die Einhaltung dieser Richtlinien ermöglichen (z.B. Homeoffice etc.). Bis zum 30. November gilt für alle Zusammenkünfte eine Obergrenze von maximal 50 Personen.
23. Oktober: Schweden verlängert das Einreiseverbot bis zum 22. Dezember. Ausgenommen sind weiterhin Reisende aus der EU, Großbritannien, Norwegen, Island, Lichtenstein und der Schweiz.
22. Oktober: Vom 1. November an gelten folgende Regeln: bei Kultur- und Sportveranstaltungen, an denen das Publikum mit einem Meter Abstand sitzend teilnimmt, wird die Teilnehmerzahl auf 300 Personen erhöht. Zwei Personen des gleichen Haushalts dürfen näher zueinander platziert werden. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind wieder auf maximal 50 Personen begrenzt.
20. Oktober 2020: Aufgrund der schnellen Ausbreitung von Covid-19 gelten für alle Bewohner im Uppsala län von heute an strengere Regeln. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (gilt nicht für Schulkinder) sowie der physische Kontakt mit Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes sollen vermieden werden. Arbeitgeber sollen entsprechende Maßnahmen einführen, die die Einhaltung dieser Richtlinien ermöglichen (z.B. Homeoffice etc.)
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