Geldsegen

Last Updated on 27. November 2018 by Inka

Oder: Das deutsche Elterngeld ist auf dem Konto!

Wir machen drei Kreuze: Endlich ist das Thema abgehakt. In den knapp zweieinhalb Jahren, die wir nun in Schweden leben, hat dieser Papierkram am meisten an den Nerven gezerrt. Warum eine Geburtsurkunde erstmal doch kein Elterngeld machte und warum dann doch noch alles gut wurde.

Das war nämlich so:

Da gibt es erstmal die Mama, also mich. Für mich ist die Försäkringskassa zuständig, denn als Freiberuflerin zahle ich in Schweden meine Steuern. Der Antrag war ein Klacks und seitdem trudelt jeden Monat um den 26. herum mein Elterngeld ein. Dann gibt es noch einen Papa. Der auch vier Monate Elternzeit genommen hat. Für den aber die deutschen Behörden vorrangig zuständig sind.

Anfangs erschien alles ganz einfach. Chris hat seinen Antrag ausgefüllt und an die zuständige Elterngeldstelle geschickt. In unserem Fall mussten wir natürlich mehr Belege beschaffen als andere Eltern, aber irgendwann hatten wir endlich alles zusammen. Nur die Geburtsurkunde wurde zur Geduldsprobe, doch im Juni konnten wir sie endlich als letztes fehlendes Dokument nachreichen.

Geld kam jedoch keins. Stattdessen begann ein langwieriges Hin und Her. Unzählige Telefonate, Briefe und Emails später steht fest: Für die deutsche Elterngeldstelle war die Zuständigkeit nicht so klar und eindeutig. Sie zahlt erst, wenn es die Schweden offiziell nicht tun.

Also musste der Papa nun auch erstmal schwedisches Elterngeld beantragen. Bei der Försäkringskassan war man irritiert. Warum denn das? Wir sind doch gar nicht für dich zuständig. Der Fall sei doch gar nicht so ungewöhlich und eigentlich ziemlich eindeutig. Ja, das ahnten wir bereits. Ob sie den Antrag nicht trotzdem bearbeiten und einfach ablehnen können? Wirklich begeistert ist man in Schweden von dieser Idee nicht. Macht schließlich auch Arbeit. Aber ignorieren können sie uns auch nicht. Also bearbeiteten sie unseren Antrag und lehnten ihn ab.

Nun schien die deutsche Sachbearbeiterin endlich zufrieden sein. Jemand hat eine Entscheidung getroffen, auf die sie sich berufen kann. Juhu, denken wir und freuen uns, dass es nun nicht mehr lange dauern kann. Aber nein, weit gefehlt.

Unsere Sachbearbeiterin erklärt uns das so:

In Deutschland stehen beiden Eltern zusammen maximal 14 Bezugsmonate Elterngeld zu, von denen das eine Elternteil höchstens zwölf Monate und das andere mindestens zwei Monate nehmen kann. Wenn Chris also vier Monate Elterngeld beziehen möchte, stehen mir nur noch zehn Monate zu. In diesem ganzen Hin und Her ist aber Zeit vergegangen, in der ich jeden Monat aus Schweden Bezüge erhalten habe. Irgendwann habe ich so meine Zeit überschritten und mir aus deutscher Sicht zwei Monate von Chris‘ Anspruch einverleibt. Ging aber nicht anders, sonst hätten wir während der langen Wartezeit gar keine Einkünfte gehabt. Dass wir in Schweden nun aber mit zusammen 360 Elterngeldtagen längeren Anspruch haben, jedes Elternteil aber 90 Tage nehmen muss und die EU doch den Bürgern eigentlich keine Nachteile bringen soll – seufz. Egal. Ach ja, und dann sind die Bezugsmonate immer Lebensmonate des Kindes und keine Kalendermonate.

Alles klar?

Angesichts der Sachlage hat die Sachbearbeiterin Chris dann Elterngeld Plus empfohlen. Anstelle von zwei Monaten vollem Basiselterngeld gab es nun vier Monate lang die Hälfte, was aus irgendeinem Grund unter’m Strich dann 100 Euro mehr gemacht hat. Allerdings müssen wir nochmal Einkommensbelege nachreichen. Und eine doppelt-gemoppelte Arbeitgeber-Bescheinigung hält auch besser. Mir empfiehlt die Sachbearbeiterin, zusätzlich noch in Deutschland Elterngeld zu beantragen. Möglicherweise gibt es einen Differenzbetrag für mich. Nein danke, das ist mir der ganze Aufwand nicht wert. In der Zeit, in der ich dann Belege kopierend am Scanner stehe, schreibe ich lieber einen Artikel mehr.

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